Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen gelten zwischen jazzy-software S.L.U. (im Folgenden Auftragnehmer) und seinem Auftraggeber für alle Aufträge über Beratungs-, Planungs-, Organisations- und Programmieraufgaben sowie ähnliche Dienstleistungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

§ 2. Gegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die vereinbarte Dienstleistung (Tätigkeit), die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch den Auftragnehmer oder qualifizierte Mitarbeiter des Auftragnehmers im Rahmen des vereinbarten Zeitraumes durchgeführt wird. Die Auswahl eines dienstleistenden Mitarbeiters bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.

§ 3. Leistungsumfang

Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der zu liefernden Arbeitsunterlagen werden in den schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien geregelt. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsunterlagen bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

§ 4. Besondere Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie alle ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten des Auftraggebers vertraulich zu behandeln.

§ 5. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeit des Auftragnehmers zu unterstützen. Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen zählen u.a., daß der Auftraggeber

i. dem Auftragnehmer Zugang zu Hosting, Webserver und CMS/Shop-Backend soweit für die Durchführung seiner Arbeit erforderlich zur Verfügung stellt

ii. eine Kontaktperson benennt, die dem Auftragnehmer während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht; die Kontaktperson ist ermächtigt, Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrages als Zwischenentscheidungen notwendig sind

iii. dem Auftragnehmer jederzeit Zugang zu den für seine Tätigkeit notwendigen Informationen verschafft und ihn rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen versorgt

iv. im Falle von Programmierarbeiten Testdaten in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellt.

2. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages vom Auftragnehmer gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Soweit an den Arbeitsergebnissen des Auftragnehmers Urheberrechte entstanden sind, verbleiben dieselben bei dem Auftragnehmer.

§ 6. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die dem Auftragnehmer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen ihn, die Erfüllung seiner Pflichten um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen der Auftragnehmer mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, gleich.

§ 7. Annahmeverzug

1. Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Dienste in Verzug oder unterlässt oder verzögert der Auftraggeber eine ihm nach § 5 oder anderweitig obliegende Mitwirkung, so kann der Auftragnehmer für die infolgedessen nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.

2. Unberührt bleiben die Ansprüche des Auftragnehmers auf Ersatz der entstandenen Mehraufwendungen.

§ 8. Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Er kann jedoch schon vorher schriftlich mit einer Frist von 8 Wochen gekündigt werden, wenn betriebliche Gründe des Auftraggebers dies erfordern. In diesem Falle regelt sich die Vergütung des Auftragnehmers wie folgt:

Für die bis zum Vertragsende geleisteten Dienste des Auftragnehmers ist die volle Vergütung zu zahlen. Für die infolge der vorzeitigen Beendigung nicht mehr zu leistenden Dienste entfällt die Vergütung insoweit, wie der Auftragnehmer dadurch Aufwendungen erspart und/oder durch anderweitige Verwendung der damit freigewordenen Kräfte Einkünfte erzielt hat oder böswillig zu erzielen unterlassen hat.

§ 9.Treuepflichten

Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder die Beschäftigung von Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern des Auftragnehmers durch den Auftraggeber, die in Verbindung mit der Auftragsdurchführung tätig gewesen sind, vor Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit.

§ 10. Honorare, Nebenkosten, Fälligkeiten

1. Das Entgelt für die Dienste des Auftragnehmers bzw. seiner Mitarbeiter ist nach den von dem Auftragnehmer und seinen Mitarbeiten für ihre Tätigkeit aufgewendeten Zeiten einschließlich Reisezeiten zu berechnen (Zeithonorare), soweit in besonderen Fällen nichts Abweichendes bestimmt wird.

2. Die Höhe der Honorarsätze basiert auf den bei Auftragserteilung gültigen Stundensatz des Auftragnehmers.

3. Der Stundensatz kann vom Auftragnehmer unter Berücksichtigung der zugrundeliegenden wirtschaftlichen Verhältnisse geändert werden. Das Entgelt für die Leistung, die der Auftragnehmer nach einer Änderung des Stundensatzes erbringt, richtet sich nach dem neuen Stundensatz. Der neue Stundensatz gilt für alle Leistungen, die nach Ablauf von 6 Wochen nach der Bekanntgabe an den Auftraggeber erbracht werden.

4. Die Fälligkeiten sind gesondert zu vereinbaren. Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen.

5. Honorare und sonstige in Rechnung gestellte Beträge (z.B. Lizenzkosten, Reisekosten, Spesen, Nebenkosten usw.) verstehen sich ausschließlich IVA (Mehrwertsteuer). Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nicht zu.

§ 11. Zusatzbedingungen für Webhosting

1. Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für die Inhalte der von ihm gehosteten Webseiten.

2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Seiten oder Webapplikationen zu sperren oder zu entfernen, wenn diese inhaltlich oder funktionell gegen geltendes Recht verstoßen oder anderweitig geeignet sind, den ordnungsgemäßen Serverbetrieb zu stören. Insbesondere fällt darunter die Verbreitung sogenannter Spam-Mails und die – auch unwissentliche - Verbreitung von Schadsoftware. Der Anspruch des Auftraggebers auf Vergütung des vereinbarten Webhostings bleibt davon unberührt.

3. Entgelte für Webhosting sind für den vereinbarten Zahlungszeitraum generell im Voraus fällig.

4. Wenn im Einzelfall nicht anders vereinbart, gilt für Webhosting-Dienstleistungen eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr, danach kann ein Webhosting-Vertrag mit einer Frist von 6 Wochen auf das Quartalsende gekündigt werden.

§ 12. Sonstiges

1. Sind Vorschriften der Allgemeinen Auftragsbedingungen unwirksam, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften durch wirtschaftlich gleichwertige zu ersetzen.

2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

3. Gerichtsstand für beide Parteien ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.